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-frage zum 1b (A1) führeschein

 
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Luzifer32



Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.11.2007, 12:39    Titel: -frage zum 1b (A1) führeschein Antworten mit Zitat

ich habe gehört das man demnächst mit dem führreschein 1b 250 fahren darf ist da was dran?
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M!LEZ



Anmeldungsdatum: 12.05.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 06.11.2007, 14:58    Titel: Re: -frage zum 1b führesein Antworten mit Zitat

Also ich habe davon nichts gehört und glaube auch nicht, dass das kommen wird...
Wahrscheinlich meinst du A2 (was die Klasse A (beschränkt) ist).
Die darfst du bis 34PS fahren, bzw. auf 34PS gedrosselt fahren.
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guido
Administrator


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 2301
Wohnort: Lutherstadt Eisleben

BeitragVerfasst am: 06.11.2007, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

willkommen bei uns Sehr glücklich

nun muss ich aber gleich mal nen hinweis loswerden:

wir haben schon seit langem eu-führerscheinklassen (also A, B , C usw.). wenn also fragestellungen kommen, dann bitte ich darum diese auch zu verwenden, da sich die wenigsten noch mit den alten klassen auskennen.
ich selber musste nu auch erst mal gucken welche du meinst.


so nun zur antwort auf deine frage:

es ist geplant, dass alle die den A1-führerschein haben, egal wie alt sie sind, die 125er-moppeds ungedrosselt fahren dürfen. wann das aber so sein wird ist noch nicht raus, jedoch spätestens 2013 wird es so kommen, da bis zu diesem zeitpunkt das neue eu-führerscheinrecht umzusetzen ist.

das man mit dem A1 ne 250er fahren können soll ist blödsinn.
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Luzifer32



Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.11.2007, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

lol ungedrosselt darf ich schon längst fahren und das ich mit dem alten führeschein 1b 250 fahren soll hab ich jetzt rausgefunden das es kommen soll in ein paar jahren
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guido
Administrator


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 2301
Wohnort: Lutherstadt Eisleben

BeitragVerfasst am: 07.11.2007, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

dann gib doch mal den link zu der seite wo das steht

ich finde das nämlich reichlich merkwürdig, weil es die alte klasse 1b ja spätestens nicht mehr gibt wenn alle alten führerscheine gegen eu-führerscheine getauscht werden müssen. und somit wäre es eigentlich quatsch für ne führerscheinklasse neue regelungen zu machen die spätestens dann eh nicht mehr existiert.
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Luzifer32



Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.11.2007, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

lol wo steht das ich mein alten führerschein eintauschen muß?
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guido
Administrator


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 2301
Wohnort: Lutherstadt Eisleben

BeitragVerfasst am: 07.11.2007, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

in der neuen eu-führerscheinordnung die spätestens 2013 in kraft tritt.

gut, du musstes viell. nicht, weiß ja nich wie alt du bist, die umtauschfrist läuft ja dann noch etliche jahre. jedenfalls wird es keine extra regelung für eine alte führerscheinklasse geben. die neue eu-führerscheinordnung soll dies ja unterbinden, damit es in ganz europa einheitliche führerscheinklassen gibt (also A, B, C, D usw.) und diese auch überall die gleichen bestimmungen beinhalten.

wo bleibt der link?
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M!LEZ



Anmeldungsdatum: 12.05.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 07.11.2007, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

also ich hab grad im internet gesucht und nichts zu dem führerschein gefunden...
ab wieviel sollte der neue führerschein denn sein?
ab 16 glaube ich weniger, weil man bisher doch sowieo auf 80km/h gedrosselt fahren soll und ab 18 auch nicht, weil man dann schon bis 34PS fahren kann.
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guido
Administrator


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 2301
Wohnort: Lutherstadt Eisleben

BeitragVerfasst am: 07.11.2007, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

die 1b ist keine neue führerscheinklasse, sondern ne alte. schau mal hier im smalltalk ganz oben bei fahrerlaubnisklassen rein und dort dann der erste link. die 1b ist gleichzusetzten mit dem A1 so wars bisher und so wirds auch bleiben.

so lange ich hier kein link zu der seite sehe wo er das gefunden hat gehe ich mal davon aus, dass seine info aus keiner offiziellen quelle stammt.
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compiler



Anmeldungsdatum: 04.10.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 08.11.2007, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

M!LEZ hat Folgendes geschrieben:
also ich hab grad im internet gesucht und nichts zu dem führerschein gefunden...
ab wieviel sollte der neue führerschein denn sein?
ab 16 glaube ich weniger, weil man bisher doch sowieo auf 80km/h gedrosselt fahren soll und ab 18 auch nicht, weil man dann schon bis 34PS fahren kann.


hä?? 34PS??? schön wärs.. bei 15PS ist schluss.. leider
Wer mehr will braucht neuen Lappen
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M!LEZ



Anmeldungsdatum: 12.05.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

compiler hat Folgendes geschrieben:
M!LEZ hat Folgendes geschrieben:
also ich hab grad im internet gesucht und nichts zu dem führerschein gefunden...
ab wieviel sollte der neue führerschein denn sein?
ab 16 glaube ich weniger, weil man bisher doch sowieo auf 80km/h gedrosselt fahren soll und ab 18 auch nicht, weil man dann schon bis 34PS fahren kann.


hä?? 34PS??? schön wärs.. bei 15PS ist schluss.. leider
Wer mehr will braucht neuen Lappen


ich meine doch auch, wenn man einen neuen führerschein machen sollte...
ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man 16jährigen erlauben sollte einen solchen führerschein zu machen (da sie es ja noch nich mal richtig durchsetzen wollen, dass man mit 16 sofort offen fahren darf)
und mit 18 wäre es auch unlogisch, weil man dann schon den lappen A (unbeschränkt) machen kann.
Pfeil sowohl mit 16 als auch mit 18 wäre es unlogisch, dass der lappen eingeführt wird.
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guido
Administrator


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 2301
Wohnort: Lutherstadt Eisleben

BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

wie schon 3 mal erwähnt, würde das für leute die erst noch den A1 führerschein machen bzw. den A1 gemacht haben eh nicht zutreffen, da es eine alte führerscheinklasse ist

die frage bezieht sich ja darauf, ob es für den alten 1b extra regeln geben wird, so das die leute die diesen noch gemacht haben bevor die klasse A1 eingeführt wurde, größere moppeds fahren dürfen.

und dem ist definitiv nicht so Ausrufezeichen

ansosten möchte ich hier den beweis sehen (in form eines links) und keine ausen fingern gezogene aussage Ausrufezeichen Böse
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compiler



Anmeldungsdatum: 04.10.2007
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

guido hat Folgendes geschrieben:
wie schon 3 mal erwähnt, würde das für leute die erst noch den A1 führerschein machen bzw. den A1 gemacht haben eh nicht zutreffen, da es eine alte führerscheinklasse ist

die frage bezieht sich ja darauf, ob es für den alten 1b extra regeln geben wird, so das die leute die diesen noch gemacht haben bevor die klasse A1 eingeführt wurde, größere moppeds fahren dürfen.

und dem ist definitiv nicht so Ausrufezeichen

ansosten möchte ich hier den beweis sehen (in form eines links) und keine ausen fingern gezogene aussage Ausrufezeichen Böse


das kann ja 3 mal ncith sein, da niemand mehr 1b hat.. ICh habe 1b gemacht.. aber meinen 3er hab ich als B bekommen und dabei wurde aus meinem alten 1b ein A1 im EU-Führerschein.
demnach ist 1b und A1 genau das selbe udn es kann keine unterschiedliche behandlung geben.
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guido
Administrator


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 2301
Wohnort: Lutherstadt Eisleben

BeitragVerfasst am: 09.11.2007, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

naja, ältere leute haben schon noch 1,2,3 usw im führerschein stehen, wenn se nach der einführung der eu-führerscheinklassen keine neue zusätzliche klasse gemacht haben und somit keinen neuen führerschein bekommen haben.


aber endlich mal einer der durchblickt Sehr glücklich
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