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 Folter in Deutschland - der "Fall" Daschner Nächstes Thema anzeigen
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Luzifer
Administrator


Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 763

BeitragVerfasst am: 22.06.2004, 16:24 Antworten mit ZitatNach oben

:

Zitat:
Daschner wird der Prozess gemacht

Wolfgang Daschner, früherer Vize-Polizeipräsident Frankfurts, muss sich wegen Folterandrohungen gegen den Entführer Jakob von Metzlers vor Gericht verantworten. Das Gericht ließ die Anklage im vollen Umfang zu. Daschner hatte Magnus Gäfgen durch die Androhung von Gewalt zu einer Aussage drängen wollen.

Frankfurt am Main - Die Staatsanwaltschaft wirft Daschner die Verleitung zu einer Straftat vor. Er hatte laut Anklage einen Kriminalhauptkommissar angewiesen, Magnus Gäfgen schwere Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Jungen preisgebe. Bei einer Verurteilung drohen Daschner maximal fünf Jahre Haft. Die Anklage gegen den 50-jährigen Kriminalhauptkommissar lautet auf schwere Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger.

Was die Polizisten nicht wussten: Zu diesem Zeitpunkt war Jakob von Metzler bereits tot. Die Ermittler gingen allerdings davon aus, dass der Entführer sein elfjähriges Opfer alleine in einem Versteck zurückgelassen habe und das Kind daher in akuter Lebensgefahr schwebe. Nach der Folterandrohung gab Gäfgen den Ort preis, an dem er die Leiche des Kindes versteckt hatte. Wegen Mordes wurde Gäfgen im Juli 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Wegen der Bedeutung des Falls und der Stellung Daschners wurde die Anklage bei einer Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben. Aussageerpressung liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor; die Polizeibeamten hätten mit der Gewaltandrohung nicht in erster Linie ein Geständnis erreichen, sondern das Kind retten wollen.

Nach Anklageerhebung hatte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) Daschner in den Verwaltungsdienst nach Wiesbaden und den Hauptkommissar innerhalb der Frankfurter Polizei versetzt.

Der Prozess vor der 27. Strafkammer findet nicht vor November diesen Jahres statt, wie das Landgericht Frankfurt heute mitteilte.


Wie seht Ihr diesen Fall? War Daschners Androhung gerechtfertigt? War sie ungerechtfertigt, sollte aber straffrei bleiben? Sollte Daschner 5 Jahre hinter Gitter? Sollte die Gesetzeslage verändert werden?

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"Wir müssen alle dulden und manche widerstehn - vergeblich, sagen die Seraphim; doch werth ist's des Versuches, weil's ohne ihn nicht besser wird. Im Geist liegt eine Weisheit, die zum Rechten führt, wie in dem blauen Dämmer euer Auge, Ihr jungen Sterblichen, mit Eins den Stern erfaßt, der wacht, den Morgen zu begrüßen." - Luzifer (Lord Byron: "Cain")

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The Offspring
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Anmeldungsdatum: 31.05.2004
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BeitragVerfasst am: 22.06.2004, 16:32 Antworten mit ZitatNach oben

wasn WiXer... das is schon sau hart sowas zu hören....

@ Luzifer.... bitte sprech wieder mit mir Weinen

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Nuvoin
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BeitragVerfasst am: 23.06.2004, 22:36 Antworten mit ZitatNach oben

Naja, sie wollten ja den Jungen retten. Es gab scheinbar keine andere Lösung.
Doch Gewalt anzudrohen halte ich dennoch als falsch.

Aber er war schon fast in einer Zwickmühle.
Man müsste man sehen wie die Drohungen genau waren. Denn fünf Jahre dafür, dass er einen Jungen retten wollte? (falls es denn so war)

Zitat:
Rechtfertigt der Zweck die Mittel?

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Luzifer
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Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 763

BeitragVerfasst am: 23.06.2004, 22:52 Antworten mit ZitatNach oben

Ja, ich halte das auch wirklich für ein sehr problematisches Thema, deshalb die Frage.

Auf der einen Seite haben wir rechtsstaatliche Prinzipien, die sich gerade dadurch definieren, daß sie unantastbar sind (sein sollten). Dazu gehört auch die Rechtstaatlichkeit.

Auf der anderen Seite haben wir aber u.U. Konflikte innerhalb und zwischen diesen Prinzipien. Wenn das Leben eines Menschen bedroht ist, darf dann einem anderen Menschen Schaden zugefügt werden, wenn dadurch das Leben vielleicht gerettet werden kann?

Aus einer rein rechtlichen Perspektive muß man Daschners Verhalten sicherlich verurteilen. Aber menschlich... war es denn wirklich so falsch? Vielleicht hätte man den Jungen retten können! Ich glaube, ich weiß sehr genau, was ich persönlich in der Situation getan hätte, wäre ich an seiner Stelle gewesen. Bei einer Androhung wäre es nicht einmal unbedingt geblieben.

Und dennoch, es ist so falsch...

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The Offspring
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BeitragVerfasst am: 24.06.2004, 13:04 Antworten mit ZitatNach oben

wusstet ihr das es in hessen noch todesstrafe gibt... aber leider is das im gesetzbuch so

Landesrecht vor Bundesrecht... und in Deutschland gibts keine todesstrafe.... nur in hesse... ^^

und nun ratet mal wo ich, naku, sire, roxx, nuvoin unclemarry un insane herkommen^^ Winken

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Luzifer
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Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 763

BeitragVerfasst am: 24.06.2004, 13:45 Antworten mit ZitatNach oben

Das würde mir Hessen wieder sympathischer werden lassen (bislang rangiert es so in der Liga Saarland und Nordrhein-Westfalen Lachen )

Hast Du da mal irgend einen Beleg für? Tue mich schwer dabei, das zu glauben...

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BeitragVerfasst am: 24.06.2004, 13:47 Antworten mit ZitatNach oben

sry... ich wüsste nich wo ich da nachgucken soll...

hmm... sire hat auch gemeint das das so is...

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roXx
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BeitragVerfasst am: 24.06.2004, 14:08 Antworten mit ZitatNach oben

Ehm
Hessische Verfassung!

wie heißen nomma die dinger da?
aaah
"Artikel 21
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für Schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonderen schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.

(3) Alle Gefangen sind menschlich zu behandeln."


Jedoch im Grundgesetz
"Artikel 102
Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Und da ja Bundesrecht Landesrecht bricht!
Können wir Hessen unseren elektrischen Stuhl nicht benutzen!

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sûr
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Luzifer
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Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 763

BeitragVerfasst am: 24.06.2004, 14:16 Antworten mit ZitatNach oben

Schade Winken

Aber wirklich spannend. Als mißtrauischer Mensch habe ich gleich noch mal nachgegoogelt und nachgewikit, und siehe da:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_von_Hessen hat Folgendes geschrieben:
Eine juristische Kuriosität stellt Artikel 21 dar, nach dem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann. Obwohl der entsprechende Passus bis zum heutigen Tag nicht aus der Verfassung gestrichen wurde, besitzt er durch die Abschaffung der Todesstrafe im Grundgesetz keinen Gültigkeit


Man lernt nie aus...

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BeitragVerfasst am: 24.06.2004, 14:37 Antworten mit ZitatNach oben

ja ^^ sogar ich net.... obwohl ich jetzt aus der schule komm... Cool Winken

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BeitragVerfasst am: 24.06.2004, 16:59 Antworten mit ZitatNach oben

Haben wir im Unterricht auch schon öfter mal besprochen. Zeigt auch wiedermal, wie veraltet doch die Verfassung Hessens ist. Wieso ändert man das nicht mal um?

@Todesstrafe: Ich bin froh, dass sie somit abgeschafft ist. Aber das ist ein anderes Thema. Winken

@Topic: Also ich weiß fast gar nichts von diesem Fall. Aber das was ich hier im Thread gehört habe lässt mich annehmen, dass fünf Jahre zu viel sind. Oder hat er den Mörder so sehr gequält?

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Luzifer
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Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 763

BeitragVerfasst am: 24.06.2004, 17:14 Antworten mit ZitatNach oben

Er hat den Tatverdächtigen gar nicht gequält.

Er hat aber einem seiner Mitarbeiter aufgetragen, den Tatverdächtigen mit schweren physischen Schmerzen zu bedrohen.

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BeitragVerfasst am: 24.06.2004, 20:11 Antworten mit ZitatNach oben

naja die Verfassung Hessens is ja nur 3 Jahre älter als das Grundgesetz
(46 und 49 ) <- 20 jahrhundert versteht sich!

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BeitragVerfasst am: 24.06.2004, 20:38 Antworten mit ZitatNach oben

@Luzifer: Naja, das es falsch war ist klar. Aber sein Motiv des Handels auch. Deswegen würde ich nicht mehr als ein Jahr geben. Wie siehst du das?

@roXx: Trotzdem hätte man es schon lange updaten können. ^^

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Luzifer
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Anmeldungsdatum: 21.05.2004
Beiträge: 763

BeitragVerfasst am: 29.06.2004, 09:15 Antworten mit ZitatNach oben

Bei diesem Thema bin ich mir so unsicher wie bei sonst kaum einem anderen, einfach weil ich glaube, daß es keine Patentlösung gibt.

Das Gesetz verbietet Folter aus gutem Grunde. Allerdings kennt auch das Gesetz "Notwehr", "Nothilfe" und "übergesetzliche Notstände", bei denen integrale Grundrechte (u.a. auch das auf körperliche Unversehrtheit) straffrei (!) verletzt werden dürfen. "Straffrei" bedeutet in diesem Zusammmenhang: Es bleibt illegal, wird aber nicht bestraft.

Im konkreten Fall kann ich Daschners Handlungsweise absolut nachvollziehen. Er meinte, damit den Jungen retten zu können. Für mich fällt das klar in die Kategorie "Nothilfe", zumal es ja nicht zu einer tatsächlichen Folter gekommen ist. Ein Teil von mir sagt also, das solle straffrei bleiben. Im Gegenteil, er wußte, was er tat, und setzte damit sowohl seine Pension wie auch seine Freiheit aufs Spiel. Man könnte ihm dafür sogar eine Ehrenmedaille verleihen.

Der andere Teil von mir schaut allerdings auf die Prinzipien und den Rechtsstaat, der sich gerade durch Grundregeln, die nicht verletzt werden, auszeichnet, und erschauert. Das könnte ein Dammbruch, der Beginn eines Rückfalls in finsterste Zeiten sein. Man sollte ein Exempel statuieren, damit ein solcher Machtmißbrauch gar nicht erst Schule macht.

Wenn ich nur die Lösung wüßte...

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